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Für  

Architekten.  

Ingenieure.  

  • Vergabe, Bewertung & Honorierung von Architekten- & Ingenieurleistungen

  • Seminare und Workshops für projektverantwortliche Architekten, Ingenieure & Bauherren aus der Baubranche

Bauherren.  

Bekannt aus

Architektenrechnung prüfen - Deutsches Ingenieurblatt
HOAI.de HOAI Sachverständiger HOAI Gutachter
IBR Anrechenbare Kosten Architekt
WEKA Verlag Honorarzone HOAI bestimmen
IBR Seminare Seminar Architektenrecht und HOAI
Subreport VgV Verfahren Architektenleistungen Ingenieurleistungen § 3 VgV
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Wissen ist wertvoll ...

... wenn man es teilt.

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Ihr Projekt ...

... ist unsere Passion.

VgV Vergabe

Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, bei der Überschreitung des Schwellenwertes von 215.000 € die Beschaffung von freiberuflichen Planungsleistungen (Architekten- & Ingenieurleistungen) unter Beachtung und Einhaltung der Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. dem Gesetz gegen die Wettbewerbsbeschränkung (GWB) im EU-weiten Vergabeverfahren (VgV-Verfahren) durchzuführen.


Die Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV (in Kraft seit dem 24.08.2023) hat zur Folge, dass alle Planungsleistungen eines Bauprojektes bei der Prüfung einer Schwellenwertüberschreitung addiert werden müssen. Das führt bei nahezu jedem öffentlichen Bauauftrag zur Pflicht einer EU-weiten Ausschreibung jeder einzelnen Planungsleistung (unabh. vom Leistungsbild) im VgV-Verfahren.

 

Nach § 74 VgV sind Planungsleistungen in aller Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV oder im wettbewerblichen Dialog nach § 18 VgV (in der Praxis jedoch eher selten) zu vergeben.


Die wichtigsten Bestandteile eines erfolgreichen Vergabeverfahrens sind:

  • eindeutige Festlegung der Bauaufgabe inkl. Bedarfsermittlung

  • klare Definition des planerischen Leistungssolls

  • die konkrete Beschreibung der Aufgabenstellung

  • Konkretisierung der projektspezifischen Qualitäts- & Qualifikationsanforderungen der Bieter

  • Eingrenzung und Entwicklung von gerechten und nicht anfechtbaren Wertungskriterien

  • Auswahl des für die Bauaufgabe geegneten Planer.

 

Als qualifizierte Vergabeberater (BIngK) und Honorarsachverständige beraten wir Sie bei Ihren Fragen rund um die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen und übernehmen für Sie die Gesamtbetreuung Ihres Vergabeverfahrens als "Full-Service-Dienstleistung".
 

Anpassen eines Modells

Mit Sachverstand ...

... bis ins Detail.

HOAI-Sachverstand

Als Honorarsachverständiger unterstütze ich sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer bei allen Fragen rund um die Honorierung und Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen.


 

Mein Beratungsumfang orientiert sich an Ihrem Bedarf und kann sich von der allgemeinen Beratungsleistung bis hin zur Sachverständigenleistung wie z. B.:

 

  • Aufstellung oder Prüfung von Honorar-Rechnungen

  • Aufstellung bzw. Abwehr von Nachträgen

  • Überprüfung der Planung (Soll-Ist-Abgleich)

  • Bewertung der Planungsergebnisse

 

oder der Bestimmung der Honorarberechnungsparameter wie z. B.:

 

  • der richtigen Honorarzone

  • der anrechenbaren Kosten

  • der Höhe der mitzuverarbeitenden Bausubstanz

  • der Abrechnung von Wiederholungsleistungen

  • u.v.m.

 

erstrecken.

 

Gleichzeitig erstelle ich privatrechtliche Gutachten als Grundlage für außergerichtliche Verfahren und unterstütze gerne Landgerichte und Oberlandesgerichte bei gerichtlichen Streitigkeiten rund um Honorare und Leistungen der Architekten und Ingenieure.

Finanzbericht

Honorar ...

... das sich bezahlt macht.

Honorarmanagement

„5 bis 10-facher Return für Sie!“

Bereits seit Inkrafttreten der HOAI 2013 und der Abkehr vom 3-teiligen Honorarberechnungssystem (Kostenberechnung, Kostenanschlag, Kostenfeststellung) zum Kostenberechnungsmodell, hat ein gezieltes und effektives Honorarmanagement stark an Bedeutung gewonnen.

Dieses Werkzeug ist ein zweischneidiges Schwert, welches sowohl zur Abwehr von unberechtigten Honorarnachträgen (Bauherrennutzen) als auch zur Geltendmachung von Zusatzforderungen (Planernutzen) eingesetzt wird.

Den größten finanziellen Vorteil hat das Honorarmanagement für die Vertragsseite, die es für sich einsetzt und nutzt!

Wir unterstützen mit einem professionellen projektbegleitenden Honorarmanagement sowohl private & öffentliche Bauherren be der Verfolgung, Prüfung und Abwehr von Honorarnachträgen als auch Architektur- und Ingenieurbüros bei der Identifikation, Generierung, Abrechnung und Durchsetzung von berechtigten Mehrhonorarforderungen.

Architekt bei der Arbeit

Projektcontrolling ...

... weil es Ihnen zusteht.

Revision & Controlling

„Vertrauen ist gut, doch die Kontrolle ist besser!“


Bei vielen aktuell laufenden oder bereits abgeschlossenen & realisierten Bauvorhaben wird eine ordnungsgemäße Revision des gesamten Planungs- und Ausführungsablaufs sehr oft vernachlässigt.


Nicht selten führt es dazu, dass nicht alle beauftragten Planungsleistungen vollständig erbracht, nachgewiesen oder dem Auftraggeber vertragsgemäß ausgehändigt werden.


Spätestens nach dem Begleichen von Schlussrechnungen wird eine eventuelle Überzahlung oder gar eine nicht ordnungsgemäße Verwendung von öffentlichen Mitteln oder Fördermitteln amtlich.


Um diesem Misstand vorzubeugen führen wir projektbegleitendes Controlling oder projektabschließende Revision von Architekten- und Ingenieurleistungen für öffentliche Auftraggeber, Behörden und Revisionsabteilungen durch.

Geschäftsmann im Anzug

In die Verhandlung ...

... mit Strategie.

Verhandlungskonzept

Die Durchsetzung oder Abwehr von Honoraransprüchen endet stets in einem Verhandlungsgespräch.

 

Interessenbasiertes Verhandeln sorgt dafür, dass keine Seite der beiden Streitparteien sich als Verlierer sieht. Diese Ausgangsbasis bewahrt das Fundament für die weitere zukünftige Geschäftsbeziehung trotz des verhandelten Interessenswiderspruchs. 

 

Der Ausgang jeder Verhandlung hängt gleichzeitig stark von der Vorbereitung der klaren und unümstößlichen Fakten sowie der zuvor entwickelten Verhandlungsstrategie ab. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Aufbereitung der Verhandlungsstandpunkte und Entwicklung einer nachvollziehbaren Argumentationskette zur Stärkung Ihres Anspruchsbegehren.

Zusätzlich simulieren wir die Abwehrstrategie der Gegenpartei, umd iese im Verhandlungsgespräch aufzuweichen und zu Ihren Gunsten umzulenken.

Gerne begleiten wir Sie als Berater durch den gesamten Verhandlungsprozess bis zur Einigung.

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don't tell!

Lassen Sie uns miteinander sprechen.

Dipl.-Ing. Alexander Fleming

Am Mühlenfeld 12

42659 Solingen

Telefon Büro: 0212/23282378

Telefon Mobil: 0157/75703987

E-Mail: info@fleming-consulting.de

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