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Langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen können mit Hilfe einer sachverständigen Einschätzung / eines Gutachtens vermieden werden.
FLEMING.CONSULTING. unterstützt und berät als freier Sachverständiger gerne sowohl Landes- als auch Oberlandesgerichte bei Fragen rund um Leistungen und Honorare für Architekten und Ingenieure nach der Honorarordnung für Architekten & Ingenieure (HOAI).
Die Stellungnahme eines unabhängigen und neutralen Sachverständigen trägt zur gerechten Entscheidung bei und unterstützt die Sicherstellung des Rechtsfriedens.

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