Bekannt aus









Mit Sachverstand ...
... bis ins Detail.
HOAI-Sachverstand
Als Honorarsachverständiger unterstütze ich sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer bei allen Fragen rund um die Honorierung und Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Mein Beratungsumfang orientiert sich an Ihrem Bedarf und kann sich von der allgemeinen Beratungsleistung bis hin zur Sachverständigenleistung wie z. B.:
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Aufstellung oder Prüfung von Honorar-Rechnungen
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Aufstellung bzw. Abwehr von Nachträgen
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Überprüfung der Planung (Soll-Ist-Abgleich)
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Bewertung der Planungsergebnisse
oder der Bestimmung der Honorarberechnungsparameter wie z. B.:
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der richtigen Honorarzone
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der anrechenbaren Kosten
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der Höhe der mitzuverarbeitenden Bausubstanz
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der Abrechnung von Wiederholungsleistungen
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u.v.m.
erstrecken.
Gleichzeitig erstelle ich privatrechtliche Gutachten als Grundlage für außergerichtliche Verfahren und unterstütze gerne Landgerichte und Oberlandesgerichte bei gerichtlichen Streitigkeiten rund um Honorare und Leistungen der Architekten und Ingenieure.

Projektcontrolling ...
... weil es Ihnen zusteht.
Revision & Controlling
„Vertrauen ist gut, doch die Kontrolle ist besser!“
Bei vielen aktuell laufenden oder bereits abgeschlossenen & realisierten Bauvorhaben wird eine ordnungsgemäße Revision des gesamten Planungs- und Ausführungsablaufs sehr oft vernachlässigt.
Nicht selten führt es dazu, dass nicht alle beauftragten Planungsleistungen vollständig erbracht, nachgewiesen oder dem Auftraggeber vertragsgemäß ausgehändigt werden.
Spätestens nach dem Begleichen von Schlussrechnungen wird eine eventuelle Überzahlung oder gar eine nicht ordnungsgemäße Verwendung von öffentlichen Mitteln oder Fördermitteln amtlich.
Um diesem Misstand vorzubeugen führen wir projektbegleitendes Controlling oder projektabschließende Revision von Architekten- und Ingenieurleistungen für öffentliche Auftraggeber, Behörden und Revisionsabteilungen durch.

Honorar ...
... das sich bezahlt macht.
Honorarmanagement
„5 bis 10-facher Return für Sie!“
Bereits seit Inkrafttreten der HOAI 2013 und der Abkehr vom 3-teiligen Honorarberechnungssystem (Kostenberechnung, Kostenanschlag, Kostenfeststellung) zum Kostenberechnungsmodell, hat ein gezieltes und effektives Honorarmanagement stark an Bedeutung gewonnen.
Dieses Werkzeug ist ein zweischneidiges Schwert, welches sowohl zur Abwehr von unberechtigten Honorarnachträgen (Bauherrennutzen) als auch zur Geltendmachung von Zusatzforderungen (Planernutzen) eingesetzt wird.
Den größten finanziellen Vorteil hat das Honorarmanagement für die Vertragsseite, die es für sich einsetzt und nutzt!
Wir unterstützen mit einem professionellen projektbegleitenden Honorarmanagement sowohl private & öffentliche Bauherren be der Verfolgung, Prüfung und Abwehr von Honorarnachträgen als auch Architektur- und Ingenieurbüros bei der Identifikation, Generierung, Abrechnung und Durchsetzung von berechtigten Mehrhonorarforderungen.

Ihr Projekt ...
... ist unsere Passion.
VgV Vergabe
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, bei der Überschreitung des Schwellenwertes von 215.000 € die Beschaffung von freiberuflichen Planungsleistungen (Architekten- & Ingenieurleistungen) unter Beachtung und Einhaltung der Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. dem Gesetz gegen die Wettbewerbsbeschränkung (GWB) im EU-weiten Vergabeverfahren (VgV-Verfahren) durchzuführen.
Die Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV (in Kraft seit dem 24.08.2023) hat zur Folge, dass alle Planungsleistungen eines Bauprojektes bei der Prüfung einer Schwellenwertüberschreitung addiert werden müssen. Das führt bei nahezu jedem öffentlichen Bauauftrag zur Pflicht einer EU-weiten Ausschreibung jeder einzelnen Planungsleistung (unabh. vom Leistungsbild) im VgV-Verfahren.
Nach § 74 VgV sind Planungsleistungen in aller Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV oder im wettbewerblichen Dialog nach § 18 VgV (in der Praxis jedoch eher selten) zu vergeben.
Die wichtigsten Bestandteile eines erfolgreichen Vergabeverfahrens sind:
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eindeutige Festlegung der Bauaufgabe inkl. Bedarfsermittlung
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klare Definition des planerischen Leistungssolls
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die konkrete Beschreibung der Aufgabenstellung
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Konkretisierung der projektspezifischen Qualitäts- & Qualifikationsanforderungen der Bieter
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Eingrenzung und Entwicklung von gerechten und nicht anfechtbaren Wertungskriterien
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Auswahl des für die Bauaufgabe geegneten Planer.
Als qualifizierte Vergabeberater (BIngK) und Honorarsachverständige beraten wir Sie bei Ihren Fragen rund um die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen und übernehmen für Sie die Gesamtbetreuung Ihres Vergabeverfahrens als "Full-Service-Dienstleistung".

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Lassen Sie uns miteinander sprechen.
FlemingConsulting.
Dipl.-Ing. Alexander Fleming
Am Mühlenfeld 12
42659 Solingen