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KMF Künstliche Mineralfaser

von Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Fleming. FLEMING.CONSULTING.

 

Allgemeines über KMF

KM-Fasern sind anorganische Faser mit einen glasigen Struktur. Ihre Einteilung erfolgt in Glasfaser (Glaswolle), Steinfaser (Steinwolle) und Keramikfaser.

Im Bauwesen fanden (und finden) Mineralwollprodukte insbesondere im Brandschutz, Schallschutz als auch im Wärme- bzw. Kälteschutz Anwendung.

 

Risiken der KMF

Durch das Einatmen der künstlichen Mineralfaser kann es zu gesundheitsschädigenden Folgen kommen. Diese Gefahr geht vor allem von Fasern mit bestimmten Abmessungen aus. Die Abmessungen werden wie folgt definiert: Länge > 5 mm, Durchmesser < 3 mm, Länge : Durchmesser > 3 : 1.

KM-Fasern stehen im Verdacht krebserzeugend zu sein. Bei Hautkontakt können diese Faser zu Juckreiz führen. Starke Luftbelastungen können außerdem Augenbeschwerden und Entzündungen hervorrufen.

Durch den Kanzerogenitätsindex (KI-Wert) kann die Biolöslichkeit der KM-Faser bestimmt und diese entsprechend ihrer Gefährdung eingestuft werden. Die KI-Wert-Verteilung und Gefährdungseinstufung sieht wie folgt aus:

  1. KI-Wert < 30 = Einstufung als K2 – Stoff. D. h.: „Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten„

  2. 30 < KI-Wert < 40 = Einstufung als K3 – Stoff. D.h.: „Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben“

  3. KI-Wert > 40 = keine Einstufung als krebserzeugend.

 

Das Herstellen, Inverkehrbringen und das Verwenden von Mineralwolle-Dämmstoffen, die nicht die Freizeichnungskriterien der Gefahrstoffverordnung (RAL-Gütezeichen) erfüllen, ist in Deutschland seit dem 01.06.2000 verboten.

Gefährdungsbeurteilung und Sanierung der KMF

Von der „alten Mineralwolle“ = KMF (Herstellung und Einbau vor 01.06.2000) geht im ordnungsgemäß eingebauten Zustand auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse des Umweltbundesamtes (UBA) und des ehemaligen BGA keine gesundheitliche Gefährdung aus. Eine Bewertung zum Schutz der Gebäudenutzer fällt in solchem Fall somit aus.

 

Bei der Bewertung der möglichen Gefährdung wird der Augenmerk hauptsächlich auf den in der Zukunft liegenden Ausbau der Mineralwolle und somit auf den Arbeitsschutz gelegt (Schutzziel = Schutz der Arbeitnehmer des Sanierungsbetriebes), da davon ausgegangen werden kann, dass die KMF lungengängige Fasern der Kategorie 1 B und 2 enthält.

 

Die Bestimmung der geeigneten Schutzmaßnahmen orientiert sich an den in der TRGS 521 aufgeführten Expositionskategorien I-III (siehe hierzu Kapitel 3.3 sowie Kapitel 4 der TRGS 521). Die Einstufung in die zutreffende Expositionskategorie hängt dabei von der Art der Verwendung der KMF und den Umfang der vorgesehenen Sanierungsmaßnahme ab.

TRGS 521: (Link zur BAuA) – Technische Regel für Gefahrstoffe. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle. Stand vom (01.04.2008).

RAL: (Link zur RAL-Homepage) – Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.

 

Weitere Informationen zum Thema „Künstliche Mineralfaser (KMF)“

KMF Zeitstrahl.png
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