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PCP Pentachlorphenol, Holzschutzmittel, Lindan

von Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Fleming. FLEMING.CONSULTING.

 

Allgemeines über PCP

Die Bewertung von Produkten mit Pentachlorphenol (PCP) – organische Holzschutzmittel – richtet sich nach den Vorgaben der PCP-Richtlinie.

Die PCP-Richtlinie definiert den Einfluss des Holzschutzmittels auf die Raumluft oder den im Raum vorzufindenden Staub erst ab einem Materialgehalt von 50 mg/kg in einer Schichttiefe von 3 mm. Unterschreitungen dieser Grenze werden lediglich als Verunreinigungen angesehen, die keinen weiteren Einfluss auf die Umgebungsluft hervorrufen.

Wird gleichzeitig der Materialgehalt von 50 mg/kg PCP sowie das Verhältnis der behandelten Fläche zum Raumvolumen in Höhe von (0,2 m2/m3) überschritten, so kann der Einfluss des PCP auf die Raumluft oder den im Raum vorzufindenden Staub nicht ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall sind weitere Untersuchungen/Maßnahmen erforderlich.

Eine Auflistung der erforderlichen Maßnahmen in Abhängigkeit von der PCP-Belastung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Entsorgung des Altholzes

Die Entsorgung der Holzabfälle orientiert sich an den Vorgaben der Altholzverordnung (AltholzV). In dieser Verordnung werden 5 Belastungsgruppen der Hölzer definiert. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

 

 

 

PCP-Richtlinie: Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden – Fassung Oktober 1996.

Altholzverordnung – AltholzV: (Link zur Homepage Gesetze im Internet) – Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz Ausfertigungsdatum: 15.08.2002. Gültig ab dem 01.03.2003.

Weitere Informationen zum Thema „Pentachlorphenol (PCP), Holzschutzmittel und Lindan“

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