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FLEMING.CONSULTING.

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht einen #HOAI Honorarsachverständigen kontaktieren?


Sie sind ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht? Dann kennen sie die nachfolgende Situation sicherlich:

Ein Bauherr kontaktiert sie, da er mit der Zusammenarbeit seines Architekten nicht zufrieden ist. Dieser lässt seine Wünsche unberücksichtigt, ist mit der Lieferung der Planungsleistungen ständig im Verzug und außerdem glaubt ihr Mandant, den Architekten bereits überzahlt zu haben, denn der bereits beglichene Honorarstand von 80 % der #Leistungsphasen 1-4 gibt nicht den erhaltenen Leistungsstand wieder.


Sie beraten den Ratsuchenden, studieren die erhaltenen Unterlagen, Pläne und den Schriftverkehr, aus dem der fließende Kommunikationsübergang von


„Hallo lieber Frank!“ zu „Sehr geehrter Herr Architekt …“


und somit auch die sich stetig verhärtende Stimmungslage wiederfindet.


Als nächstes überschlagen sie den nach Ihrem Verständnis gerechtfertigten %-Satz der nachgewiesenen Planungsleistungen, geben die Eckdaten (schlimmstenfalls) in einen Online-HOAI-Rechner ein und bestimmen so den Differenzbetrag zwischen den bereits erhaltenen Zahlungen und dem nach Ihrer Meinung zustehenden Honoraranspruch der Gegenseite. Die Differenz = (u.a.) der Streitwert wurde ermittelt.


Doch Vorsicht!


Klar, jeder erfahrene Fachanwalt ist in der Lage, die o.g. Schritte und anhand eigener Erfahrung eine erste Einschätzung durchzuführen.


Doch wie Kurt Tucholsky schon mal sagte:


„Erfahrung heißt gar nichts. Man kann eine Sache auch 35 Jahre schlenzt machen.“


Obwohl ihre Herleitung des Honoraranspruches nachvollziehbar scheint, verspüren sie dennoch eine gewisse Unsicherheit und Sorge darüber, ob ihre Einschätzung letztendlich aus fachlicher Sicht richtig war oder nicht. Denn schließlich möchten sie nicht das Risiko eingehen, von der Gegenseite eines Besseren belehrt zu werden, indem man ihre Ausarbeitung sachlich und honorarrechtlich versiert in einem Antwortschreiben (an einen großen Verteiler adressiert) in der Luft zerreißt.


Denn, wie schimpfte einst der Maler Apelles:


„Ne sutor supra crepidam.“


Ein privatrechtliches Gutachten entlastet nicht nur sie als Anwalt, sondern sorgt gleichzeitig für Klarheit in der Angelegenheit und bietet im besten Fall eine Grundlage, die so entmachtend ist, dass der Gegenseite der treiben Wind sofort aus dem Segel genommen wird und der Aussicht auf eine schnelle Einigung als die einzige Konsequenz gesehen wird.


Also … gehen sie das Risiko nicht ein, ersparen sie sich den Aufwand und holen sie von Anfang an einen Honorarsachverständigen mit ins Boot.


Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich unverbindlich beraten.


www.fleming-consulting.de

info@fleming-consulting.de



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