Die Hauptaufgabe der Inhaber/Geschäftsführer eines Architektur- oder Ingenieurbüros ist die richtige und prüffähige Abrechnung der erbrachten Leistungen sowie das rechtzeitige Erkennen von Nachtragspotentialen - Zusatzhonoraransprüchen durch zusätzlich erbrachte Planungsleistungen.
Die letzten zwei meiner Kunden erbrachten zwar unterschiedliche Leistungen (Architekt & TGA Planer), hatten aber das gleiche Problem. Sie waren mit der Kürzung der Abschlagsrechnung nicht einverstanden und fürchteten so ein negatives wirtschaftliches Ergebnis ihres Auftrages.
Nach der gemeinsamen Durchsicht der Vertrags- & Rechnungsunterlagen sowie des Planungsstandes erkannte ich, dass die Hauptprobleme ganz andere waren.
1. Sie schafften es nicht, ihre Honorarrechnungen prüffähig aufzustellen.
2. Sie schafften es nicht, den Unterschied zwischen den vertraglich geschuldeten Leistungen und den zusätzlich zu honorierenden Planungsleistungen zu erkennen und diese entsprechend honorarerhöhend abzurechnen. Die Folge dessen war: zuvor nicht einkalkulierte Bindung der Personalressourcen & planerischer Mehraufwand ohne angemessene Mehrvergütung.
Die Kenntnis über die richtige Abrechnung der Planungsleistungen und die Lokalisierung vom Mehrvergütungspotential muss zu den Hauptaufgaben des Geschäftsführers/Inhabers eines Planungsbüros gehören, um die wirtschaftliche Abrechnung der erbrachten Leistungen und somit ein positives Geschäftsergebnis zu garantieren.
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