
Immer wieder stelle ich mit Erstaunen fest, dass Planer (Architekten und auch Ingenieure - insbesondere TGA Ingenieure) nicht in der Lage sind, eine prüffähige Schlussrechnung (bzw. auch eine Abschlagsrechnung) zu stellen.
Außerdem bestehen Wissenslücken, wenn es um das Aufstellen eines HOAI-konformen Angebotes für Planungsleistungen geht.
Dabei kann das eine auf dem anderen doch so gut aufbauen.
➡️ Angebot richtig erstellen
➡️ Leistung erbringen
➡️ Orientierend an der Angebotsstruktur die Leistung abrechnen.
Die wichtigsten Inhalte einer prüffähigen Honorarrechnung sind:
1. Auflistung der beauftragten Leistungen
2. Auflistung der erbrachten Leistungen (ggf. anteiligen Teilleistungen)
3. Anrechenbaren Kosten (richten sich gem. § 4 Abs. 1 HOAI nach DIN 276 2008). Achtung! Nicht DIN 276:2018 (es sei denn, es ist vertraglich anders vereinbart)
4. Honorarzone
5. Honorartafel
6. Honorarsatz
7. Leistungsbild
8. Mitzuverarbeitende Bausubstanz (beim Bauen im Bestand)
9. Nebenkosten
10. Weitere Zuschläge (Umbauzuschlag usw.)
11. Besondere Leistungen (samt dem Wert und dem Stand der Erbringung)
12. Mehrwertsteuer (muss auch mal sein)
13. Bereits erhaltene Zahlungen (abzüglich)
14. Der noch offene Betrag
Grundsätzlich gelten diese Anforderungen (nur) an die prüffähige Schlussrechnung nach HOAI, doch auch die Abschlagsrechnungen sollten sich bereits an dieser Struktur richten (warum auch nicht?).
Achtung: ⚠️ wenn Sie eine HOAI Rechnung nach Kündigung eines Architektenvertrages oder Ingenieurvertrages erstellen müssen, dann handelt es sich hierbei um eine Kündigungsberechnung … und im Grund eine Berechnung des entgangenen Gewinns. Bei dieser Art der Abrechnung können spezielle Anforderungen an die Ausweisung der Umsatzsteuer gelten. Beachten Sie die nachfolgende Folie aus unserem HOAI Seminar für Anfänger und Fortgeschrittene:

Was sollten Sie im Zuge einer Berechnung des Architektenhonorars nach Kündigung also zusätzlich beachten?
1. Berechnung ALLER Leistungen, auf die Sie Anspruch haben / haben könnten
2. Beachtung möglicher steuerlicher Sonderfälle (es handelt sich hierbei um keine steuerrechltiche Beratung. Kontaktieren Sie dafür bitte Ihren Steuerberater!)
Da es doch ein wichtiges Thema für viele Planer, aber auch Bauherren ist, werden wir sehr detaillierte Inhalte zur Aufstellung und Prüfung einer prüffähigen Honorarrechnung in den Inhalt unseres HOAI-Grundlagenseminars aufnehmen.
Der nächste Termin (online) findet übrigens am 23.08.2024 statt.
Ein Appel an die Auftraggeber:
Wenn Ihr eine Planerrechnung aufgrund der fehlenden Prüffähigkeit zurückweist, dann hilft es den Auftragnehmern ungemein, wenn ihr auch angibt, aus welchen Gründen die Rechnung nicht prüffähig ist. Da ist übrigens keine Gefälligkeit, sondern Pflicht!

In unseren HOAI Seminaren widmen wir uns diesem Thema besonders und laden Sie zur Teilnahme ein.
Die nächsten online HOAI-Grundlagen-Tagesseminare finden am:
▪️23.08.2024
▪️08.10.2024
▪️10.12.2024
statt (Zoom).
Wenn Sie nicht bis zum nächsten Termin warten möchten, dann schauen Sie sich unser jederzeit verfügbares HOAI-Onlinetraining an. Mit über 9 h Videomaterial und mehr als 300 Folien eignen Sie sich die besten HOAI Werkzeuge orts- und zeitunabhängig bequem von Ihrem Bildschirm aus an.
Als Bonus zum HOAI Onlinekurs / HOAI Seminar erhalten Sie die Zugänge zu unseren HOAI-Workshops an, bei denen Sie Ihre prakxisrelevanten Fragen stellen können und diese direkt beantwortet bekommen.
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