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Asbest

von Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Fleming. FLEMING.CONSULTING.

 

Allgemeines über Asbest

Asbest ist eine Allgemeinbezeichnung für in der Natur vorkommende anorganische Mineralien, die eine faserige Form aufweisen und bei mikroskopischen Vergrößerung mit Nadeln verglichen werden.

Asbest weist eine Menge positiver Grundeigenschaften wie zum Beispiel Hitzebeständigkeit, Festigkeit, Bio-, Säure- und Laugenbeständigkeit u. v. m. auf. Genau aufgrund dieser Vorteile wurde Asbest über Jahrzehnte insbesondere im Bauwesen eingesetzt.

Mechanische Einwirkungen auf auf Asbestprodukt führen zur Freisetzung von lungengängigen und krebserzeugenden Fasern. Die Latenzzeit beträgt zwischen 15 und 40 Jahren.

Die Bewertung von asbesthaltigen Materialien unterscheidet zwischen zwei Asbestkategorien:

  1. Schwach gebundener Asbest (Rohdichte < 1.000 kg/m³)

  2. Fest gebundener Asbest (Rohdichte > 1.400 kg/m³  und < 15 Gewichtsprozent – G% – Asbest)

Seit 1993 ist das Herstellen, Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest verboten. In der Fachwelt geht man jedoch davon aus, dass noch bis zum Jahr 1996 Restlagerbestände verbaut wurden.

Die asbesthaltigen Produkte fanden nicht ausschließlich im Industriebau ihren Einsatz. Auch und vor allem im privaten Wohnungs- und Hausbau wurden diese Produkte teils bewusst und teils unbewusst eingesetzt. Der Einsatz war vielseitig:

  • Putze

  • Spachtelmassen

  • Farben

  • Füllmassen und Füllspachteln z. B. an Leichtbauplatten

  • Schnüren und Gewebe

  • Kunstschäumen

  • Kleber (z. B. Fliesenkleber)

  • Asbestzementplatten- und Rohren

  • Anstrichen

  • Bodenbelägen

 

Eine abschließende Aufzählung der asbesthaltigen Bauprodukte ist fast unmöglich. Es wird davon ausgegangen, dass weit mehr als 3.000 davon im Einsatz waren und sich somit teilweise und größtenteils unentdeckt in deutschen Immobilien befinden.

Schwach gebundene Asbestprodukte

Die Bewertung von Produkten mit schwach gebundenem Asbest richtet sich nach den Vorgaben der Asbest-Richtlinie NRW sowie des dort vorgegebenen Formblattes. Schutzziel der Asbestrichtlinie sind die Nutzer der betroffenen Räume / Bereiche, in denen sich die Asbestprodukte befinden.

Die Beurteilung über die Sanierungsdringlichkeit eines schwach gebundenen Asbestproduktes erfolgt aufgrund von sieben Merkmalen. Diese sind nachfolgend aufgelistet:

  • Art der Asbestverwendung

  • Asbestart

  • Struktur der Oberfläche des Asbestproduktes

  • Oberflächenzustand des Asbestproduktes

  • Beeinträchtigung des Asbestproduktes von außen

  • Raumnutzung

  • Lage des Produktes

 

Für jeden einzelnen dieser Merkmale sind Bewertungspunkte vorgegeben. Die Summe der errechneten Punkte führt zur Beurteilung über die Sanierungsdringlichkeit.

Die Dringlichkeitsstufen (DS) nach Asbestrichtlinie NRW sind wie folgt definiert:

Eingebaute und in ordnungsgemäßen Zustand vorhandene asbesthaltige:

– Brandschutzklappen

– Brandschutztüren

und

– Flanschdichtungen

an technischen Einrichtungen werden nicht gemäß Asbestrichtlinie und somit anhand des dort vorgegebenen Formblattes beurteilt, sondern pauschal der Dringlichkeitsstufe III zugeordnet.

Fest gebundene Asbestprodukte

Festgebundene Asbestprodukte unterliegen nicht der Bewertung gem. der Asbestrichtlinie. Bei fest gebundenen Asbestprodukten, die sich im ordnungsgemäß eingebauten Zustand befinden, besteht kein Sanierungszwang oder -bedarf.

Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahme (ASI-Arbeiten) unterliegen jedoch den Vorgaben der technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519.

TRGS 519:  (Link zur BAuA) – Technische Regel für Gefahrstoffe für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten am Asbest / Asbestprodukten. Ausgabe: Januar 2014 *) GMBl 2014 S. 164-201 v. 20.3.2014 [Nr. 8/9] geändert und ergänzt: GMBl 2015 S. 136-137 v. 2.3.2015 [Nr. 7].

Asbestrichtlinie: Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie) – Fassung Januar 1996 – Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 51 vom 2. September 1997.

 

Weitere Informationen zum Thema „Asbest“

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