
Einem Architekten oder Ingenieur müssen nicht zwingend alle Grundleistungen einer Leistungsphase übertragen werden. Leistungsreduzierung ist sogar HOAI-legal:
„𝘞𝘦𝘳𝘥𝘦𝘯 𝘥𝘦𝘮 𝘈𝘶𝘧𝘵𝘳𝘢𝘨𝘯𝘦𝘩𝘮𝘦𝘳 𝘯𝘪𝘤𝘩𝘵 𝘢𝘭𝘭𝘦 𝘎𝘳𝘶𝘯𝘥𝘭𝘦𝘪𝘴𝘵𝘶𝘯𝘨𝘦𝘯 𝘦𝘪𝘯𝘦𝘳 𝘓𝘦𝘪𝘴𝘵𝘶𝘯𝘨𝘴𝘱𝘩𝘢𝘴𝘦 ü𝘣𝘦𝘳𝘵𝘳𝘢𝘨𝘦𝘯, 𝘴𝘰 𝘥𝘢𝘳𝘧 𝘧ü𝘳 𝘥𝘪𝘦 ü𝘣𝘦𝘳𝘵𝘳𝘢𝘨𝘦𝘯𝘦𝘯 𝘎𝘳𝘶𝘯𝘥𝘭𝘦𝘪𝘴𝘵𝘶𝘯𝘨𝘦𝘯 𝘯𝘶𝘳 𝘦𝘪𝘯 𝘏𝘰𝘯𝘰𝘳𝘢𝘳 𝘣𝘦𝘳𝘦𝘤𝘩𝘯𝘦𝘵 𝘶𝘯𝘥 𝘷𝘦𝘳𝘦𝘪𝘯𝘣𝘢𝘳𝘵 𝘸𝘦𝘳𝘥𝘦𝘯, 𝘥𝘢𝘴 𝘥𝘦𝘮 𝘈𝘯𝘵𝘦𝘪𝘭 𝘥𝘦𝘳 ü𝘣𝘦𝘳𝘵𝘳𝘢𝘨𝘦𝘯𝘦𝘯 𝘎𝘳𝘶𝘯𝘥𝘭𝘦𝘪𝘴𝘵𝘶𝘯𝘨𝘦𝘯 𝘢𝘯 𝘥𝘦𝘳 𝘨𝘦𝘴𝘢𝘮𝘵𝘦𝘯 𝘓𝘦𝘪𝘴𝘵𝘶𝘯𝘨𝘴𝘱𝘩𝘢𝘴𝘦 𝘦𝘯𝘵𝘴𝘱𝘳𝘪𝘤𝘩𝘵. 𝘋𝘪𝘦 𝘝𝘦𝘳𝘦𝘪𝘯𝘣𝘢𝘳𝘶𝘯𝘨 𝘩𝘢𝘵 𝘴𝘤𝘩𝘳𝘪𝘧𝘵𝘭𝘪𝘤𝘩 𝘻𝘶 𝘦𝘳𝘧𝘰𝘭𝘨𝘦𝘯. 𝘌𝘯𝘵𝘴𝘱𝘳𝘦𝘤𝘩𝘦𝘯𝘥 𝘪𝘴𝘵 𝘻𝘶 𝘷𝘦𝘳𝘧𝘢𝘩𝘳𝘦𝘯, 𝘸𝘦𝘯𝘯 𝘥𝘦𝘮 𝘈𝘶𝘧𝘵𝘳𝘢𝘨𝘯𝘦𝘩𝘮𝘦𝘳 𝘸𝘦𝘴𝘦𝘯𝘵𝘭𝘪𝘤𝘩𝘦 𝘛𝘦𝘪𝘭𝘦 𝘷𝘰𝘯 𝘎𝘳𝘶𝘯𝘥𝘭𝘦𝘪𝘴𝘵𝘶𝘯𝘨𝘦𝘯 𝘯𝘪𝘤𝘩𝘵 ü𝘣𝘦𝘳𝘵𝘳𝘢𝘨𝘦𝘯 𝘸𝘦𝘳𝘥𝘦𝘯.“ § 8 Abs. 2 HOAI.
Und so stellt die Bestimmung des Architekten- oder Ingenieurhonorars bei einem gemindert übertragenem oder nicht vollständig erbrachten Leistungsumfang eine Sonderform dar.
🤷♂️Welchen Anteil eine Grundleistung innerhalb einer Leistungsphase hat (x,x % von x,x %) verschweigt die HOAI dagegen.
In der Praxis bedient man sich der Hilfe der sogenannten HOAI Splittingtabellen oder auch Teilleistungstabellen genannt. Auf dem "Markt" existieren verschiedene Versionen solcher Splittingtabellen. Beispielhaft erwähnt ist die Siemon Tabelle, die Simmendinger Tabelle oder die Fuchs Berger Seifert Tabelle.
Unter uns: mein Favorit ist die Fuchs/Berger/Seifert-Tabelle.
Die Einzelverteilung der %-Punkte für die jeweiligen Einzelleistungen unterscheiden sich jedoch von Tabelle zu Tabelle. Teilweise sogar erheblich.
Also kommt es in der Praxis des Öfteren vor, dass sich die Vertragsparteien (oder vor Gericht: die Streitparteien) bereits über die Wahl der Tabelle streiten. (Auch, wenn es dabei nicht selten lediglich um reine Rechthaberei geht.)
Warum❓
Nun, je nach Konstellation kann das errechnete Ergebnis der Tabelle X wesentlich von dem Ergebnis der Tabelle Y unterscheiden ... und das bedeutet: mehr Architektenhonorar oder mehr Ingenieurhonorar. Und das alleine unabhängig von den anderen Faktoren der HOAI wie z. B. der Honorarzone, dem Honorarsatz, der Höhe der anrechenbaren Kosten, der Höhe der mitzuverarbeitenden Bausubstanz oder dem Umbauzuschlag.
Wie kann man diesen Disput lösen, um sich nicht in der philosophischen Diskussion zu verlieren?
☝️Mein Vorschlag lautet immer:
🧘♂️ 𝐃𝐞𝐫 𝐖𝐞𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐌𝐢𝐭𝐭𝐞!
Die Objektivität der Tabellenverteilungen kann arithmetisch mit Hilfe der „goldenen Mitte“ sichergestellt werden (so auch Preussner im 📖Beck'scher Fuchs/Berger/Seifert Kommentar 2. Auflage 2020).
📊Ergebnis aus Tabelle X (Favorit Streitpartei X) + Ergebnis aus Tabelle Y (Favorit Streitpartei Y) : 2 = Die goldene Mitte!
Natürlich bedeutet die doppelte Betrachtung auch einen höheren Aufwand im Zuge der Berechnung, doch diesen sollte man bereit sein zu investieren, um eine Lösung zu finden.
Der richtige Umgang mit den einzelnen Splittingtabellen muss aber auch erklärt und gelernt werden, um bereits kleine Fehler zu vermeiden, die wiederrum immer Honorarverlust bedeuten können.
In unseren HOAI Seminaren widmen wir un diesem Thema besonders und laden Sie zur Teilnahme ein.
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