
Honorarsachverständiger HOAI
&
Vergabeberater VgV / UVgO
Ihr Ansprechpartner im Bereich der Honorare und Leistungen der Architekten und Ingenieure sowie Vergaben von Architekten- und Ingenieurleistungen.
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individuelle und persönliche Betreuung
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Unabhängigkeit und Neutralität
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Verschwiegenheit und Loyalität
*Wir rufen Sie zu Ihrem Wunschtermin an
Betreuung von VgV-Verfahren und Vergaben nach UVgO
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Bauvorhaben.
Profitieren Sie von unseren Spezialisierung auf die Vergabe und Honorierung von Leistungen der Architekten und Ingenieure. Wir begleiten Ihr VgV-Verfahren von der Erstellung der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung.
Unsere Leistung:
Abstimmung und Entwicklung europaweiter Bekanntmachungen
Festlegung der Eignungs- und Zuschlagskriterien
Erstellung von Bewerbungsbögen
Erstellung von Auswahlmatrizen
Beantwortung der Bieterfragen
Auswerten der Teilnahmeanträge und Prüfung der eingereichten Angebote
Auswerten der Referenzen
Koordination und Durchführung von Verhandlungsgesprächen
Erstellung von Prüfberichten und Vergabevorschlägen
Abwicklung der Zuschlagserteilung
Wir begleiten die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen auch unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Unsere Leistung:
Die Analyse Ihres tatsächlichen Planungs- und Leistungsbedarfs
Erstellung eines auf Ihr Bauvorhaben abgestimmtes Leistungskatalog
Vorgabe einer fairen und ausgewogenen Vergütungssystematik
Einhaltung und Wertung der Angebote für Architekten- und Ingenieurleistungen
Koordination und Durchführung von Verhandlungsgesprächen
Erstellung von Prüfberichten und Vergabevorschlägen
Bekannt aus:


100 % zufriedene Kunden
Kundenbewertung 5 / 5






Honorarsachverständiger
HOAI & AHO
Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragen rund um die HOAI.
Sie benötigen Antworten zu den Fragen rund um die Leistungen und Honorare für Architekten & Ingenieure nach HOAI oder AHO?
Wir unterstützen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer bei folgenden Themen:
Allgemeine & übergreifende Beratung zu Leistungen und Honoraren der Architekten und Ingenieure
Für Auftraggeber: Prüfung von HOAI-Honorarrechnungen (Einzel-, Abschlags- & Schlussrechnungen)
Für Auftragnehmer: Beratung bei Aufstellung von prüfbaren HOAI-Honorarrechnungen
Prüfung & Abwehr oder Durchsetzung von HOAI-Nachtragsforderungen
Bestimmung und/oder Überprüfung der anrechenbaren Kosten
Beratung bei der Prüfung von Abrechnung der wiederholten Grundleistungen
Beratung bei der Honorarbestimmung von Änderungsleistungen
Bestimmung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz
Bestimmung der richtigen Honorarzone
*Wir rufen Sie zu Ihrem Wunschtermin an
Leistungen für Gerichte
Unabhängig und neutral
Langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen können mit Hilfe einer sachverständigen Einschätzung / eines Gutachtens vermieden werden.
FLEMING.CONSULTING. unterstützt und berät als freier Sachverständiger gerne sowohl Landes- als auch Oberlandesgerichte bei Fragen rund um Leistungen und Honorare für Architekten und Ingenieure nach der Honorarordnung für Architekten & Ingenieure (HOAI).
Gleichzeitig erstellen wir privatrechtliche Gutachten als Grundlage für außergerichtliche Verfahren.
Die Stellungnahme eines unabhängigen und neutralen Sachverständigen trägt zur gerechten Entscheidung bei und unterstützt die Sicherstellung des Rechtsfriedens.

Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit
Überzeugen Sie sich von unserer Expertise bei einem kostenlosen Beratungsgespräch und profitieren Sie sofort von den wertvollen Impulsen.

Terminanfrage
Sie beantragen ein unverbindliches und kostenloses Beratungstermin über unsere Seite oder per E-Mail. Beantworten Sie uns dabei ein paar ausgewählte Fragen, damit wir Ihnen bereits beim gemeinsamen Beratungsgespräch einige individuelle Lösungen vostellen können.

Beratungsgespräch
Bei einem ca. 60 minütigen Telefonat oder Video-Call besprechen wir Ihre Situation und finden gemeinsam heraus, wie wir Ihnen helfen können.
Dieses Gespräch ist absolut kostenfrei und unverbindlich.

Zusammenarbeit
Eine Zusammenarbeit mit Ihnen macht für uns nur Sinn, wenn Sie unsere Hilfe tatsächlich benötigen und wir Ihnen bei Ihrem Anliegen helfen können.
Wenn wir feststellen, dass Sie von unseren Leistungen profitieren und wir Ihnen helfen können, werden wir Ihnen ein Angebot für die Zusammenarbeit mit uns unterbreiten.
Wie läuft das Beratungsgespräch genau ab?
Die von Ihnen bei der Terminanfrage angegebene Informationen und erste Fragenstellungen ermöglichen uns ein optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.

Zunächst analysieren wir gemeinsam Ihre Ist-Situation und grenzen das geschilderte Problem fachlich ein.

Anschließend präsentieren wir Ihnen die ersten individuellen Lösungsansätze, zur Bewältigung dieses Problems.

Wenn wir erkennen, dass unser Leistungsumfang und unsere fachliche Beratung Ihnen einen Mehrwert bietet, unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für unsere Tätigkeit.

*Profitieren Sie bereits von unserem unverbindlichen Beratungsgespräch
Kundenmeinungen
Werde auch du zu einem begeisterten Kunden von uns.

Herr Fleming ist ein absoluter Experte und Fachmann und didaktisch sehr begabt. Ein für uns so schwieriges Thema wurde in mehreren Veranstaltungen aufgearbeitet und uns von 0 auf beigebracht. Es blieb keine Verständnisfrage unbeantwortet. Ein großes Lob und eine absolute Weiterempfehlung!

Wir konnten ihn jederzeit konsultieren und bekamen schnelle und vor allem wertvolle Rückmeldungen, die unser Planungsvorhaben nach vorne brachten.

Die Zusammenarbeit war hervorragend! Schnelle Kontaktaufnahme, rasche Einarbeitung in unseren Fall und klare Vorschläge zur Lösung. Der Kunde steht hier wirklich an erster Stelle. Wir waren froh, Herrn Fleming schnell an unserer Seite gehabt zu haben.

Wir wurden wirklich sehr ausführlich beraten. (...) Mit Erfolg! 4 Projekte, mittlere 5-stellige Nachtragssumme. Die Forderungen hatten wir etwa 3 Wochen später erhalten.

In Sachen HOAI und des Architektenrechts einfach der beste. Punkt. Da gibt es nichts hinzuzufügen!

Dieses HOAI-Aufbaucoaching ist sehr kurzweilig, informativ und konstruktiv. Die Betreuung ist ausgezeichnet und die Tipps sind praxisnah anwendbar. Definitiv eine sinnvolle Investition.
Deine Honorarprobleme haben wir bereits gelöst
Keine Frage bleibt bei uns unbeantwortet, kein Honorarproblem ungelöst.

Seit dem 01.01.2021 stellt die HOAI kein verbindliches Preisrecht mehr dar. Müssen wir also unterhalb des Mindestsatzes anbieten, um ein Auftrag zu bekommen?
Die Unverbindlichkeit der HOAI eröffnet dir die Möglichkeit, ein Honorar in theoretisch unbegrenzter Höhe abzurufen. Du musst nur wissen, wie du es richtig anstellst und dieses Ziel erreichen!

HOAI 2021 hat zur Übersättigung des Marktes mit Dumping-Angeboten für Architekten- und Ingenieurleistungen beigetragen. Wie setze ich mich dennoch durch?
Du musst:
1. Deine Leistungen aus der Vergleichbarkeit mit Wettbewerbern hervorheben.
2. Alle Möglichkeiten der Honorarerhöhung im Verlauf der gesamten Projektabwicklung erkennen und geltend machen!

Nach Schätzungen der Richter der Oberlandesgerichte (OLG) und des Bundesgerichtshofes (BGH) sind ca. 90 % aller Honorarrechnungen nicht prüffähig. Was kann man dagegen tun?
Ganz einfach: jede von dir erbrachte Planungsleistung rechtssicher und HOAI-konform abrechnen.
Wir zeigen dir, wie du es eigenständig, systematisiert und für dich lohnenswert anstellen musst.

Aufgrund von nicht geltend gemachten Honoraransprüchen verliert die Mehrzahl von Architektur- und Ingenieurbüros Honorare i. H. v. schätzungsweise 20 % - 30 % des ursprünglichen Auftragswertes.
In unserem Training bringen wir dir Schritt für Schritt bei, wie du und deine Mitarbeiter zusätzliche Honoraransprüche identifizieren und diese rechtssicher und prüffähig geltend machen können.

Besondere Leistungen sind vom Grundhonorar nicht abgedeckt. In 99 % aller Bauvorhaben sind sie jedoch erforderlich und werden sowohl von Architekten als auch Ingenieuren aufgrund des fehlenden Wissens über ihnen zustehenden Honoraranspruch oder die Unkenntnis über die Art und Weise ihrer Durchsetzbarkeit für den Auftraggeber kostenneutral und somit auf eigene Kosten erbracht.
Anhand einfach anzuwendender Methoden zeigen wir dir, wie du die Abgrenzung zwischen einer Grund- und einer Besonderen Leistung auf Anhieb erkennst. Dank unseren Anleitungen gelingt es dir, den Honoraranspruch für jede zusätzliche Leistung prüffähig zu kalkulieren und die Honoraranpassung bei deinem Auftraggeber durchzusetzen.

Ursache der Dumping-Honorare ist der Planerwettbewerb. Voraussetzung eines Angebotsvergleichs für Architekten- und Ingenieurleistungen stellt aber die Möglichkeit der Vergleichbarkeit dar. Der Ausweg aus der Dumping-Spirale gelingt nur durch die Einzigartigkeit Ihres Leistungsangebotes.
Dank unserem Konzept der subtilen Auftragsakquise gewinnen Sie nicht nur einen Wettbewerbsvorteil, sondern erschaffen einen Alleinstellungsmerkmal. Auf diese Weise werden Sie in die Lage versetzt, Ihre Honorarkonditionen vorzugeben und die Führung der Vertragsanbahnung zu übernehmen.
Unsere Leistung ist digital, unser Standort ist Solingen
Die Heimat der scharfen Klingen ... und des scharfen Sachverstandes!
