top of page

PCB Polychlorierte Biphenyle

PCB Zeitstrahl.png
Bildschirmfoto 2019-11-15 um 23.16.50.pn

von Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Fleming. FLEMING.CONSULTING.

 

Allgemeines über PCB

Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind chlorierte Kohlenwasserstoffe. Sie kommen in der Natur nicht vor und zählen somit zu den chemischen Gebäudeschadstoffen.

Diese organischen Chroverbindungen sind giftig. Zusätzlich stehen sie im Verdacht krebsauslösende und krebserzeugende Eigenschaften zu haben.

PCB hatten sehr viele positiven Stoffeigenschaften (altersbeständig, hitzebeständig und nicht brennbar, nicht korrosiv, gute elektrische Isolierfähigkeit, schwach wasserlöslich dafür gut fettlöslich) und wurden daher in der nahen Vergangenheit im breiten Anwendungsbereich eingesetzt. Vor allem auch in der Bauindustrie (bis Anfang der 1980-er Jahre). Detaillierter Zeitstrahl ist in der unten stehenden Tabelle „PCB Zeitstrahl“ dargestellt.

Doch genau diese positiven Eigenschaften machen diesen Schadstoff so gefährlich. PCB ist schwer abbaubar (persistent), bioakkumulativ (im Organismus anreicherbar) und toxisch. Eine PCB-Vergiftung kann bei Menschen negative gesundheitliche Folgen auslösen. Zu diesen zählt beispielsweise: Haarausfall, Chlorakne, Schaden des Immunsystems, Hodenhochstand oder Unfruchtbarkeit.

Seit 1989 ist das Herstellen, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCB und PCB-haltigen Produkten in Deutschland verboten.

Die PCB-Richtlinie NRW schreibt im Hinblick auf die Bewertung der Sanierungsdringlichkeit folgende Grenzwerte vor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die PCB-Grenzwerte für Materialien richtet sich nach der PCB-Verbotsverordnung (Chemikalienverbotsverordnung IV-1.2.7 § 1). Daraus resultiert, dass die Verwendung und das Inverkehrbringen von Materialien mit einem PCB-Gehalt von mehr als 50 mg/kg verboten ist. Grenzwerte für PCB-haltige Materialien und ihre Entsorgung.

Gem. der Vorgabe der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) sind Materialien mit einem PCB-Gehalt von mehr als 50 mg/kg (somit ab der Belastungsstufe II) als gefährlicher Abfall einzustufen und entsprechend nachweislich zu entsorgen.

 

Materialien mit einem PCB-Gehalt von weniger als 50 mg/kg werden dagegen nicht als gefährlicher Abfall eingestuft.

 

PCB-Materialgrenzwerte

PCB-Richtlinie: (PDF-Downloadlink der BG Bau) – Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 3.7.1996 – II B 4-476.101 (Quelle: Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 52 vom 9. August 1996)

LAGA: (Link zur Homepage) – Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall. Arbeitsgremium der deutschen Umweltministerkonferenz.

 

 

Weitere Informationen zum Thema „Polychlorierte Biphenyle (PCB)“

PCB Grenzwerte.png
bottom of page