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Bundesrat beschliesst den VgV-Lockdown


Europaweite Vergabe von Planungsleistungen im Schatten der Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV und zukünftiger Pflicht zur Addition der Honorare für Planungsleistungen zur Bestimmung des EU-Schwellenwertes.

Die Novellierung des Vergaberechts steht vor der Tür. Eine der von vielen Seiten und Institutionen ungern gesehene und zutiefst befürchtete Änderung betrifft die Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV).


Nun ist der Alptraum jedoch wahr geworden.


Am 16. Juni 2023 entschied der Bundesrat entgegen der Forderung der Kammern und Verbände der planenden Berufe, die Anforderungen für die Ausschreibungsverfahren von Planungsleistungen (Architektenleistungen & Ingenieurleistungen) beim Status Quo zu belassen und nicht herabzusenken.


Auch die gemeinsame Resolution zum Vertragsverletzungsverfahren der Verbände der planenden Berufe sowie er kommunalen Spitzenverbände (u.a. die Bundesarchitektenkammer, die Bundesingenieurkammer, AHO, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund u. v. m.) konnte trotz unaufhaltsamer Bemühungen der Verantwortlichen nicht zu einer Kehrtwende beitragen.


Die Folge des Beschlusses ist für viele Vertreter von Kommunen und anderen öffentlichen Auftraggebern von Planungsleistungen verheerend.


Zukünftig müssen die Auftraggeber die Honorare für alle für das Bauvorhaben erforderlichen Planungsleistungen addieren. Erreicht die dabei errechnete Summe den Schwellenwert i. H. v. 215.000 Euro, müssen die Einzelleistungen in einem europaweiten Vergabeverfahren (“VgV-Verfahren“) ausgeschrieben werden.


Die Addition aller Planerhonorare führt selbstverständlich in den meisten Fällen zum Erreichen bzw. dem Überschreiten des EU-Schwellenwertes. Bereits ab einer Bausumme von etwa 900.000 Euro wären alle Planungsleistungen mit einem aufwändigen und für viele öffentliche Bauherren kaum zu bewerkstelligenden Aufwand europaweit auszuschreiben.


Als von den Ingenieurkammern Baden-Württemberg & Nordrhein-Westfalen geprüfter und im Verzeichnis der Bundesingenieurkammer eingetragener qualifizierter VgV-Vergabeberater (BIngK) sowie Sachverständiger für Leistungen und Honorare der Architekten und Ingenieure unterstützen wir Sie bei Ihren Fragen rund um die HOAI sowie übernehmen die Betreuung Ihrer VgV-Verfahren.


Machen Sie von unserem Angebot der kostenlosen Erstberatung Gebrauch und setzen Sie sich mit uns unverbindlich in Verbindung.



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