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HOAI - TGA Ingenieure aufgepasst! Die korrekte Abrechnung der anrechenbaren Kosten


Eine falsche Bestimmung der anrechenbaren Kosten kann nicht nur dazu führen, dass die Rechnung des Ingenieurs als nicht prüffähig zurückgewiesen wird (§ 15 HOAI 2021 i. V. m. § 650 g Abs. 4 BGB), sondern auch einen finanziell schmerzhaften Honorarverlust bedeuten.

Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 HOAI 2021 richtet sich das Honorar für die Grundleistungen der Technischen Ausrüstung nach der „Summe der anrechenbaren Kosten der Anlagen jeder einzelnen Anlagengruppe“. Nach § 56 Abs. 4 HOAI 2021 greift die Zusammenlegung der Kosten der Einzelanlagen einer Anlagengruppe nur, wenn die Anlagen auch der gleichen Honorarzone zuzuordnen sind. Andernfalls sind die anrechenbaren Kosten einer Anlagengruppe wiederum aufzuschlüsseln und in Summen der Einzelanlagen mit der gleichen Honorarzone aufzuteilen.


Bei der Erstellung der Honorarrechnung sind die anrechenbaren Kosten somit nicht „als Summe der Kostengruppe 400“, sondern einzeln nach den jeweiligen Anlagengruppen aufzuteilen. Liegen bei Einzelanlagen innerhalb einer Anlagengruppe unterschiedliche Honorarzonen vor, sind diese Einzelanlage einer Anlagengruppe wiederum gesondert abzurechnen.


Zugegeben: die Abrechnung der Leistungen unter Betätigung dieser Stellschrauben gehört für viele Inhaber eines Ingenieurbüros nicht zum "alltäglichen Kern ihres Geschäftes".In vielen Fällen fällt aber auch schlicht und einfach die Zeit, um sich in die möglichen Abrechnungsmodalitäten der HOAI einzulesen, diese intensiv für den individuellen Abrechnungsfall aufzuarbeiten und schließlich in der Praxis anzuwenden.

So führt der vermeidlich einfachere Weg der Abrechnung "wie man es schon immer gemacht hatte" zum gleichen Ziel (der Rechnungsstellung), aber nicht dem gleichen Erfolg (der Honorarmaximierung).

Das Resultat dieser selbstgestellten Falle ist der typische Teufelskreislauf:

  • die geringen Honorarhöhen erfordern die Aquise und Bearbeitung von noch mehr Aufträgen, um die Wirtschaftlichkeit seines Geschäftes aufrecht zu erhalten

  • die Auftrags- und Aufgabendruck bindet wertvolle Zeit

  • die in Projektarbeit gesteckte Zeit fehlt bei der erneuten (lukrativen) Abrechnung und man entscheidet sich wieder für den schnellen Abrechnungsweg mit der geringen Hnorarhöhe.

Fazit

Aufgrund des degressiven Verlaufs der HOAI-Honorarkurve kann sich eine Aufteilung der Einzelanlagen bei der Berechnung der anrechenbaren Kosten folglich für den Auftragnehmer honorartechnisch positiv auswirken. In einigen Fällen kann eine Honorarsteigerung von bis zu 30-50% erzielt werden.

Viele Inhaber eines Ingenieurbüros haben jedoch nicht die Zeit und die Muse, sich mit den durch die HOAI legitimierten Abrechnungsmodalitäten, die zum eigenem finanziellen Vorteil führen können, zu beschäftigen.


Gliedern Sie diese Aufgabe aus, damit Sie sich weiterhin auf das Kerngeschäft konzentrieren können, ohne dabei einen finanziellen Honorarverlust zu erleiden. Noch besser ist es jedoch, wenn Sie die oben beschriebenen und noch viele andere Abrechnungskniffe erlernen und in Ihr alltägliches Handekn implementieren. Egal wofür Sie sich entscheiden: wir helfen Ihnen!


Melden Sie sich jetzt bei uns: info@fleming-consulting.de

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