„Wir wollen die Honorarordnung für Architekten (HOAI) reformieren und die Leistungsbilder anpassen.“
Die Zielsetzung einer schon lange überfälligen Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat tatsächlich ihren Weg in den Koalitionsvertrag gefunden.
Die Überarbeitung der Leistungsbilder im Hinblick auf die zukünftigen Anforderungen im Planungs- und Bauprozess muss einen wichtigen Kernpunkt der Reformierung darstellen. Doch mit der inhaltlichen Auseinandersetzung und Anpassung bzw. Ergänzung des Leistungssolls muss gleichzeitig eine entsprechende Reformierung der Honorartafeln erfolgen.
Die HOAI Fassung von 2021 hat neben dem Wegfall des bislang bindenden Preisrechts zwar einige inhaltliche Änderungen gegenüber der HOAI 2013 erfahren, doch die Tafelwerte jedes einzelnen Leistungsbildes wurden der Höhe nach nicht angepasst. Sie spiegeln somit ein Honorar-Niveau von 2013 wieder und können sicher als „in die Jahre gekommen“ bezeichnet werden.
Zwar liefert bislang sowohl die amtliche Begründung:
„(…) Künftig sollen die in den Honorartafeln enthaltenen Werte der Orientierung der Vertragsparteien dienen und damit eine Hilfestellung bei der Ermittlung des angemessenen Honorars bieten.“
(Amtliche Begründung zum § 2 HOAI 2021)
als auch das ArchLG:
„Bei der Bestimmung der Honorartafeln zur Honorarorientierung nach Satz 1 Nummer 2 ist zur Ermittlung angemessener Honorare den berechtigten Interessen der Ingenieure und Architekten und der zur Zahlung Verpflichteten Rechnung zu tragen.“
(§ 1 Abs. 1 Satz 2 ArchLG (Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 12. November 2020))
einen Verweis darauf, dass die Honorarhöhen als Resultat einer HOAI-konformen Honorarberechnung als „angemessen“ anzusehen sind, doch sind die Honorarermittlungen auf der Grundlage einer 8 Jahre alten Tabelle tatsächlich angemessen?
Sicherlich nicht!
Die weitere Entwicklung bleibt also abzuwarten. Die Hoffnung liegt darauf, dass die mit der Sache befassten Experten die entsprechend erforderlichen Vorschläge ausarbeiten und ausreichend begründen, damit sie auch den Weg in eine neue HOAI und somit die Leistungsbilder und Honorartafeln finden.
Es bleibt außerdem zu hoffen, dass dabei die Ingenieure nicht zu kurz kommen. Die fehlende Erwähnung der Ingenieure im Satz des Koalitionsvertrages bleibt hoffentlich nur ein Versehen und keine verfrühte Prophezeiung.
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