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HOAI 2021 - FAQ


Ab wann tritt die HOAI 2021 in Kraft?

Am 06.11.2020 hat der Bundesrat dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf Verordnung zur Änderung der HOAI änderungsfrei zugestimmt. Somit tritt die „HOAI 2021“ am 01.01.2021 in Kraft. Sie gilt somit für alle Architekten- und Ingenieurverträge, die ab dem 01.01.2021 geschlossen werden.

Wird es in der HOAI 2021 weiterhin Mindestsätze bzw. Höchstsätze geben?

Wird es in der HOAI 2021 weiterhin Mindestsätze bzw. Höchstsätze geben?

Die Verbindlichkeit der Mindest- bzw. Höchstsätze ist aufgrund der EuGH-Entscheidung entfallen und wird in der HOAI 2021 somit nicht mehr vorgegeben. Das ursprüngliche Preisrecht der HOAI wird folglich außer Kraft gesetzt.

Beibehalten auch in der HOAI 2021 werden aber die Honorartafeln. Die früheren Bezeichnungen wie „Mindestsatz“ wird durch den Begriff „Basishonorarsatz bzw. unterer Honorarsatz“ und „Höchstsatz“ durch den Begriff „oberer Honorarsatz“ ersetzt.

Was ist das ArchLG?

Das ArchLG (Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen - letzte Änderung vom 12. November 1984 (BGBl. I S. 1337) ist - wie der Name schon sagt - eine Gesetzesgrundlage für die Regelung der Ingenieur- und Architektenleistungen in Deutschland.

Dieses Gesetzt ist notwendig, um darauf aufbauende Rechtsverordnungen wie z. B. die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu erlassen.

Welche Bedeutung hat das ArchLG für die HOAI?

Das ArchLG (Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen - letzte Änderung vom 12. November 1984 (BGBl. I S. 1337) ist eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Einführung von Rechtsverordnungen.

Das ArchLG stellt somit eine Ermächtigungsgrundlage für die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dar, die „lediglich“ eine Verordnung darstellt.

Sind die Honorarsätze der HOAI 2021 weiterhin verbindlich?

Nein. Die Honorarregelungen der HOAI 2021 werden keinen Preisrechtscharakter mehr haben, sondern lediglich als Orientierungshilfe zur Bestimmung eines „angemessenen Honorars“ dienen.

Welches Honorar wird bei fehlender Honorarvereinbarung zur Grunde gelegt?

Fehlt eine entsprechende bzw. wirksame Honorarvereinbarung (ab der HOAI 2021 in „Textform“), wird zur Honorierung der erbrachten Grundleistungen der Basishonorarsatz zugrunde gelegt.

Das gleiche gilt bei der Nichteinhaltung der vorgeschriebenen „Textform“.

HOAI 2021: was muss ich als Architekt bzw. Ingenieur bei Vertragsverhandlungen mit privaten Bauherren (B2C) beachten?

Die HOAI 2021 regelt eine strenge Aufklärungspflicht des Architekten bzw. des Ingenieurs bei Vertragsverhandlung / Angebotsabgabe gegenüber dem Verbraucher (B2C Geschäfte). Verbraucher sind zwingend darüber aufzuklären, dass Honorare auch unterhalb des Basishonorarsatzes bzw. oberhalb des oberen Honorarsatzes vereinbart werden können.

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