Allgemeines über PCB
Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind chlorierte Kohlenwasserstoffe. Sie kommen in der Natur nicht vor und zählen somit zu den chemischen Gebäudeschadstoffen.
Diese organischen Chroverbindungen sind giftig. Zusätzlich stehen sie im Verdacht krebsauslösende und krebserzeugende Eigenschaften zu haben.
PCB hatten sehr viele positiven Stoffeigenschaften (altersbeständig, hitzebeständig und nicht brennbar, nicht korrosiv, gute elektrische Isolierfähigkeit, schwach wasserlöslich dafür gut fettlöslich) und wurden daher in der nahen Vergangenheit im breiten Anwendungsbereich eingesetzt. Vor allem auch in der Bauindustrie (bis Anfang der 1980-er Jahre). Detaillierter Zeitstrahl ist in der unten stehenden Tabelle „PCB Zeitstrahl“ dargestellt.
Doch genau diese positiven Eigenschaften machen diesen Schadstoff so gefährlich. PCB ist schwer abbaubar (persistent), bioakkumulativ (im Organismus anreicherbar) und toxisch. Eine PCB-Vergiftung kann bei Menschen negative gesundheitliche Folgen auslösen. Zu diesen zählt beispielsweise: Haarausfall, Chlorakne, Schaden des Immunsystems, Hodenhochstand oder Unfruchtbarkeit.
Seit 1989 ist das Herstellen, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCB und PCB-haltigen Produkten in Deutschland verboten.
Beispiel einer PCB-Anwendung im Bauwesen
Die PCB-Richtlinie NRW schreibt im Hinblick auf die Bewertung der Sanierungsdringlichkeit folgende Grenzwerte vor:
Die PCB-Grenzwerte für Materialien richtet sich nach der PCB-Verbotsverordnung (Chemikalienverbotsverordnung IV-1.2.7 § 1). Daraus resultiert, dass die Verwendung und das Inverkehrbringen von Materialien mit einem PCB-Gehalt von mehr als 50 mg/kg verboten ist. Grenzwerte für PCB-haltige Materialien und ihre Entsorgung.
Gem. der Vorgabe der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) sind Materialien mit einem PCB-Gehalt von mehr als 50 mg/kg (somit ab der Belastungsstufe II) als gefährlicher Abfall einzustufen und entsprechend nachweislich zu entsorgen.
Materialien mit einem PCB-Gehalt von weniger als 50 mg/kg werden dagegen nicht als gefährlicher Abfall eingestuft.
Arbeiten an PCB-haltigen Materialien unterliegen den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei den Arbeiten sind die Schutzmaßnahmen nach der TRGS 524 einzuhalten.
PCB-haltige Abfälle sind gefährliche Abfälle und müssen nachweislich entsorgt werden.
Wenn Sie mehr über Gebäudeschadstoffe wie Asbest, PCB, PAK, PCP und Lindan, Radon, Schimmelpilze usw. erfahren möchten, dann nehmen Sie gerne an unserem Grundlagenseminar teil. Der nächste Online-Tagesseminar findet am:
04.10.2024
per Zoom statt.
Diese Veranstaltung ist u.a. von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer Bau NRW mit jeweils 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
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