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Dieser Fehler muss beim #VgV Verfahren für Architekten- oder Ingenieurleistungen vermieden werden!


Was ist die größte Schwierigkeit bei der Durchführung eines VgV Verfahrens für Architekten- oder Ingenieurleistungen? Es ist nicht Erstellung der Bekanntmachung, Festlegung der Eignungs- und Zuschlagskriterien oder gar die Entwicklung der Auswahlmatrizen.

Vielmehr stellt die Definition des tatsächlich erforderlichen #Leistungssolls der zu vergebenden #Planungsleistung sowie die Entwicklung eines Honorierungsmechanismus für den unvorhergesehenen Fall einer nachträglichen Abweichung vom ursprünglichen #Planungssoll bzw. zusätzlich erforderlichen Leistungen dar.


Ein von Anfang an nicht richtig oder unvollständig definierter Leistungsumfang trägt ein natürliches Risikopotential in sich, welches sich negativ sowohl auf die Qualität der Planung als auch des gewünschten Projekterfolgs auswirken kann.


Nachtragsforderungen, Streitigkeiten über zusätzliche Honorierung und Störungen der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen dem Planer und dem Bauherren sind vorprogrammiert.


Die Festlegung des Planungssolls inkl. aller benötigten Leistungen, sowohl Grund- als auch besonderer Leistungen (von Beginn der LP 1 bis zur LP 9) ist ein Qualitätsmerkmal eines erfolgreich durchgeführten Vergabeverfahrens nach #VgV oder #UVgO.


Wir unterstützen Sie bei der Durchführung Ihres Vergabeverfahrens für freiberufliche Leistungen (#Architektenleistungen oder #Ingenieurleistungen) für die Leistungsbilder innerhalb aber auch außerhalb der #HOAI.

Nehmen Sie unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von uns beraten.



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