Heute ist ein wichtiger und richtungsweisender Tag für die gesamte Baubranche.
Das wussten Sie nicht und fragen sich, wieso?
Am heutigen Tag wird das Bundeskabinett über die neue #Gefahrstoffverordnung abstimmen und das zur erwartende Ergebnis warf seinen Schatten bereits vor Wochen voraus. Wir berichteten zum Stand der Novellierung bereits in unserem Fachbeitrag „Die neue Gefahrstoffverordnung - eine Enttäuschung und ein Schlag ins Gesicht!“ am 30.06.2024 (https://www.fleming-consulting.de/post/die-neue-gefahrstoffverordnung-eine-entt%C3%A4uschung-und-schlag-ins-gesicht).
Doch was ist die eigentliche Problematik? Weshalb ärgern sich die wichtigsten Akteuere und Vertreter der Baubranche und was hat das mit der Zukunft des Bauens und den zu erwartenden Entwicklung auf deutschen Baustellen zu tun?
Ganz einfach: die in der Fachwelt zuvor diskutierte Fassung der neuen Gefahrstoffverordnung sah vor, die Bauherren bzw. Eigentümer eines Gebäude stärker in die Erkundungspflicht von möglichen baulichen Gefahrstoffen wie Asbest, PAK, PCB, PCP, KMF usw. in die Pflicht zu nehmen. Die aktuelle Fassung des Entwurfs (und somit die heutige Diskussionsgrundlage) weicht diese Stellung auf und sieht eine Verpflichtung des Bauherren vor, im Zuge von Bau- oder Sanierungsarbeiten am Gebäude, lediglich die bekannten Informationen zum Gebäude und der Bauerrichtungs- und Bauunterhaltungshistorie zur Verfügung zu stellen.
Eine direkte Schadstofferkundungspflicht des Bauherren wäre somit vom Tisch. Diese Verpflichtung würde mit der Novellierung der aktuell zur Diskussion stehenden Fassung auf den Handwerker übergehen!
Auf den ersten Blick klingt diese Entwicklung sehr bauherrenfreundlich und auftragnehmerlastig. Schließlich wäre jeder auf der Baustelle tätige Handwerker alleine für sich selbst verantwortlich und müsste als Grundlage für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für seine Mitarbeiter eine eigene Schadstofferkundung durchführen. Bei größeren Baumaßnahmen mit mehreren tätigen Gewerken würde es sich um eine (unnötige) Vielzahl von Einzeluntersuchungen handeln. Vorausgesetzt natürlich, die ausführenden Firmen nehmen die durch Gefahrstoffe ausgehende Gesundheitsgefahr ernst und gehen der Erkundungempfehlung tatsächlich nach.
Auf den zweiten Blick entpuppt sich die zu erwartende Regelung jedoch als ein 🕳️„Schlagloch“ - besonders für die Bauherren - welches einen größeren Schaden anrichtet als man annehmen würde.
Die fehlende Erkundungspflicht des Bauherren wird sicherlich dazu führen, dass diese insbesondere von nicht vorausschauenden Gebäudeeigentümer auch gerne genutzt und ausgenutzt wird.
Doch die „Zeche“ wird bekanntlich am Ende bezahlt
… vom wem?
Dem Bauherren!
Wie?
In Form von Nachträgen und Bauzeitenverzögerungen!
Denn was ist denn die logische Konsequenz des Ganzen?
Eigentlich sind die zu erwartenden Folgen leicht erkennbar und sollte von allen Bauherren ernst genommen werden.
Bei fast allen Gebäuden, die vor dem 1993 (Asbestverbot) errichtet wurde, ist mit Gebäudeschadstoffen zu rechnen. Das ist Fakt und das Ergebnis vieler Untersuchungen.
Bei fehlender Erkundung von Gefahrstoffen (bereits in der Planungsphase eines Umbau- oder Sanierungsvorhabens) durch den Auftraggeber und der nachtäglichen Feststellung der Schadstoffe im Zuge der Ausführungsphase durch vor Ort tätige Unternehmen wird es maßenhaft zu:
- Nachtragsstellungen
- Bauzeitenverzögerungen
- Kostenexplosionen
- Schlechter Presse und dem Gesichtsverlust vieler am jeweiligen Bau planerisch und Bauherrenvertreterisch Beteiligten
- Gefährdungen von am Bau Beteiligten, Dritten und der Umwelt
- Rechtsstreitigkeiten
- Nachträglichen „Einstampfen“ von geplanten oder begonnenen Baumaßnahmen
- u.v.m.
kommen.
Durch die zu erwartende Novellierung der Gefahrstoffverordnung wird somit keinem wirklich geholfen. Vielmehr werden noch mehr Streitpotenziale aufgetan und Verantwortungen „scheinverlagert“.
Wenn Sie mehr über Gebäudeschadstoffe wie Asbest, PCB, PAK, PCP und Lindan, Radon, Schimmelpilze usw. erfahren möchten, dann nehmen Sie gerne an unserem Grundlagenseminar teil. Der nächste Online-Tagesseminar findet am:
04.10.2024
per Zoom statt.
Diese Veranstaltung ist u.a. von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer Bau NRW mit jeweils 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
Wenn Sie Auftraggeber sind und mehr über die Abwehr von VOB/B bedingten Nachträgen lernen möchten - oder - wenn Sie Auftragnehmer sind und mehr über die Durchsetzung von VOB/B Nachträgen erfahren möchten, dann nehmen Sie an unserem VOB/B Seminar am
18.11.2024
per Zoom teil.
Auch diese Veranstaltung ist u.a. von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer Bau NRW mit jeweils 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
Zum 4. Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung:
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