top of page

HOAI - Ein historischer Rückblick auf die 150 jährige Geschichte


Am 06.11.2020 hat der Bundesrat dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und deren Ermächtigungsgrundlage, dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG), änderungsfrei zugestimmt. Am 01.01.2021 tritt die neue „HOAI 2021“ in Kraft und wird für alle Architekten- und Ingenieurverträge gelten, die ab diesem Tag geschlossen werden.

Die Erfordernis der Novellierung hat die HOAI einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 04.07.2019 (Az. C-377/17) zu verdanken. Dieser entschied bereits im Jahr 2019, dass die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze (oder wie es im zukünftigen Sprachjargon heißen wird: „Basishonorarsatz bzw. unterer Honorarsatz“ und „oberer Honorarsatz“) gegen das Europarecht verstößt.


Das Alte geht, das Neue kommt. Die HOAI ist keinesfalls statisch, sondern eine sehr dynamische Verordnung. In den vergangenen 150 Jahren wurde sie fortwährend novelliert, denVeränderungen und Anforderungen der Zeit angepasst und weiter entwickelt.

Die HOAI, so wir sie heute kennen, feiert punktgenau am 01.01.2021 ihren 50-sten Geburtstag. Es ist ein wunderbarer Anlass, um sich die historische Entwicklung (soweit rekonstruierbar) der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nochmals genauer vor Augen zu führen.

Alles beginnt im Jahr 1871

1871 : Erste private Honorarordnung für Architekten wird ins Leben gerufen (unverbindliche Orientierungshilfe zur Honorierung).


1878 : Erste private Honorarordnung für Ingenieure wird in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten veröffentlicht (unverbindliche Orientierungshilfe zur Honorierung).


1888 : Die „Hamburger Norm“ entsteht. Eine Zusammenführung der beiden Honorarordnungen durch den Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine.


1901 : Erste Überarbeitung der Hamburger Norm.


1903 : Gründung des Bundes Deutscher Architekten (BDA) am 21. Juni 1903. Die Mitglieder des BDA werden zur Anwendung der Hamburger Norm verpflichtet.


1910-1914 : Erarbeitung einer neuen Gebührenordnung durch den BDA. Aufgrund des 1. Weltkrieges trat diese Novelle jedoch nie offiziell in Kraft.


01.01.1920 : Weitere Überarbeitung der Gebührenordnung sowie die offizielle Veröffentlichung.


1921 : Inflationsbedingte Überarbeitung der Honorarordnung mit der Erhöhung der Tafelwerte.


1922 : Weitere inflationsbedingte Überarbeitung der Honorarordnung mit der Erhöhung der Tafelwerte.


1923 : Weitere Änderung der Honorarordnung scheitert an der fehlenden Mitwirkung des Reichsfinanzministeriums.


1926 : Veröffentlichung einer überarbeiteten (erneut privaten) Gebührenordnung.


1932 : Novelle der Gebührenordnung mit der Aufnahme der Bauklasse VII (Kleinstwohnungen und Typenbauten).


1937 : Veröffentlichung der Gebührenordnung der Reichskammer der bildenden Künste (nun auch für die Auftraggeber verpflichtend).


1942 : Anordnung über die Gebühren der Architekten tritt in Kraft.


8.05.1945 : Mit dem Ende des Deutschen Reiches wird die Anordnung über die Gebühren der Architekten außer Kraft gesetzt, findet jedoch weiterhin „inoffiziell“ Anwendung.


1950 : Eine neue Gebührenordnung für Architekten tritt in Kraft.


1956 : Eine neue Gebührenordnung für Ingenieure tritt in Kraft.


01.01.1977 : Die 1. HOAI Fassung (die Urfassung der HOAI) tritt in Kraft.


01.01.1985 : Die 2. Novelle der HOAI tritt in Kraft.


01.04.1988 : Die 3. Novelle der HOAI tritt in Kraft.


01.01.1991 : Die 4. Novelle der HOAI tritt in Kraft.


01.01.1996 : Die 5. Novelle der HOAI tritt in Kraft.


2002 : Anpassung der 5. Novelle der HOAI wird aufgrund der Emstellung von D-Mark zu Euro notwendig.


2009 : Die 6. Novelle der HOAI tritt in Kraft.


2013 : Die 7. Novelle der HOAI tritt in Kraft.


04.07.2019 : Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-377/17) verstößt die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen das Europarecht.


06.11.2020 : Bundesrat stimmt dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und deren Ermächtigungsgrundlage, dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG), änderungsfrei zu.


01.01.2021 : Die 8. Novelle der HOAI wird in Kraft treten.


Fazit

Die Honorarordnung ist wie man sieht keinesfalls statisch, sonder sehr dynamisch. Wir sind gespannt auf die Zukunft und die weiteren Novellierungen, die uns noch erwarten.

Hoffen wir jedoch, dass uns die vor genau 100 Jahren notwendig gewordenen inflationsbedingten Änderungen erspart bleiben.



197 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page