Seit der Einführung der HOAI 2021 und dem Wegfall des verbindlichen Preisrechts, stellt die Ausschreibung und Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen für viele öffentliche Auftraggeber, aber auch private Bauherren eine große Herausforderung dar.
Die größten Schwierigkeiten stellen dabei die Definition des tatsächlich erforderlichen Leistungssolls sowie die dafür angemessene Honorierung dar. Daran anknüpfend herrscht eine breite Unsicherheit beim Ausschreibungs- und Vergabeweg dieser Leistungen - unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Auftrag unterhalb oder oberhalb des Schwellenwertes handelt.
Die Unverbindlichkeit der HOAI schien zunächst eine praktische Erleichterung durch Eröffnung vieler Möglichkeiten und Wege zu bieten, doch in Wirklichkeit führt diese Freiheit und die damit verbundene Auswahl unterschiedlichster Arten der Vergabe von freiberuflichen Leistungen zu Verwirrung und Hilflosigkeit bei den Auftraggebern.
Einige Bauherren behalten die HOAI Systematik für sich bei und orientieren sich an der bekannten Struktur. Die Einordnung des Objektes in die richtige Honorarzone und des Honorarsatzes, die korrekte Bestimmung der (voraussichtlichen) anrechenbaren Kosten sowie des Ansatzes für die mitzuverarbeitende Bausubstanz u.v.m. bleiben jedoch weiterhin in ihrem Verantwortungsbereich. Dabei wird aber auch die Tatsache der veralteten Tafelwerte (inzwischen fast 10 Jahre alt) und folglich auch die Angemessenheit der Honorare komplett außer acht gelassen.
Andere wiederum nutzen die Chance, koppeln den Vergabeweg von der HOAI Systematik ab und entwickeln eigene Wege für die Ausschreibung, Vergabe und die Honorierung der Architekten- und Ingenieurleistungen. Die übliche Folge eines solchen Vorgehens ist der hohe Aufwand, denn man versucht „das Rad neu zu erfinden“. Die weit schlimmeren Folgen sind jedoch die zunächst übersehenen Fehler, die sich aus dem Vergabe- und Honorierungsprozess ergeben.
Einige dieser Problemfelder sind:
Es wird ein unzureichendes Leistungssoll definiert und vereinbart (Folgen: gestörte Planungs- und Bauabläufe sind vorprogrammiert, Leistungs- und Vergütungsnachträge sind unvermeidbar). Honorarstreitigkeiten mit den Architekten und Ingenieure, Erhöhung der zuvor veranschlagten Baunebenkosten und stockender Projektablauf sind die logischen Konsequenzen.
Für das übertragene Leistungssoll wird eine nicht angemessene Vergütung vereinbart (Folgen: negative Auswirkung auf die Planungsqualität bis zur Gefahr des Ausfalls des Auftragnehmers). Die Architekten und/oder Ingenieure liefern nicht die gewünschten Ergebnisse dar, da die Planung „auf Sparflamme“ durchgeführt wird. Planungsfehler schleichen sich ein und führen zu Umplanungserfordernissen oder Nachträgen der Bauhandwerker im Zuge der Ausführung.
Die klare Definition der Vertrags- und Leistungsziele (Welche Planungsleistungen benötige ich als Bauherr tatsächlich?) sowie die Festlegung der Vergütungssystematik (Wie und wie hoch sollen/müssen die erbrachten Planungsleistungen honoriert werden? Wie sind Zusatzleistungen angemessen und fair zu vergüten?) dominieren den Erfolg der Zusammenarbeit zwischen dem Bauherren und dem Architekten bzw. dem Ingenieur und sichern den wirtschaftlichen Erfolg des Bauvorhabens.
Die Definition und Konstruktion der Kette aus den:
Leistungszielen - Vertragszielen - Honorierungssystematiken
erfordert eine sachverständige und auf großen Erfahrungsschatz basierende Zuarbeit.
Der individuelle projektvorbereitende Aufbau der Leistungs- und Honorierungsstruktur schützt jeden Bauherren vor unvorhergesehenen Risiken und nicht kalkulierbaren Mehrkosten. Gleichzeitig wird dadurch das Grundgerüst einer fairen und projektfördernden Zusammenarbeit zwischen dem Bauherren und dem Planungsteam geschaffen.
Wenn Sie ebenfalls mit dem Problem der Ausschreibung und Vergabe von Architektur- oder Ingenieurleistungen konfrontiert sind und nicht wissen, wie Sie eine Leistungs- und Honorierungsstruktur definieren müssen, dann lassen Sie sich von uns
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